Ausbildung zur Rettungshelfer/in
Allgemeine Informationen
Die Ausbildung zum Rettungshelfer erfolgt nach RettAPrVO vom 25.04.2022.
Ausbildungsverlauf
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst eine 80-stündige theoretische Ausbildung. Je nach Kursmodell variiert der Unterricht zwischen vier Wochen und fünf Wochenenden. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Tätigkeit im Rettungsdienst vermittelt.
Im Anschluss an die theoretische Ausbildung ist eine schriftliche und praktische Prüfung abzulegen.
Den zweiten Ausbildungsteil stellt das 80-stündige Rettungswachen-praktikum an einer Lehrrettungswache dar. Hier muss der Teilnehmer im Praktikum bei mindestens 20 Einsätzen, davon 10 Notfalleinsätzen, mitwirken. Auch hier können die Ausbildungsstunden wie im theoretischen Abschnitt aufgeteilt werden.
Zugangsvoraussetzungen
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf
- Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart N), welhes nicht älter als drei Monate sein darf (zum Zeitpunkt Beginn der Ausbildung UND Prüfungstermin)
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht länger als ein Jahr zurückliegt
Im Anschluss an die erfolgreich abgelegte Prüfung ist ein 80 stündiges Praktikum an einer Lehrrettungswache zu absolvieren. Dieses Praktikum ist durch den Teilnehmer selbstständig zu organisieren. Gerne suchen wir gemeinsam mit ihnen nach einer Lösung.
Gegebenenfalls anfallende Kosten für die praktische Ausbildung sind im Lehrgangspreis nicht inkludiert und fallen zusätzlich an.
Prüfung
Die Prüfung ist im Kurspreis inklusive.
ACHTUNG: An Feiertagen (NRW) findet kein Unterricht statt - die Unterrichtseinheiten werden durch längere Tage aufgefangen (innerhalb des Kurses)