Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsangebote der Rettungsschule Warendorf des DRK-Ortsvereins Warendorf e.V.

Mit der Anmeldung zu Bildungsangeboten der Rettungsschule werden die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als Vertragsbestandteil anerkannt.

 

Anmeldung

Die Anmeldung zu Bildungsangeboten der Rettungsschule Warendorf kann schriftlich per Brief, E-Mail, Internet (www.drk-warendorf.de) oder Fax vorgenommen werden. Die Anmeldung wird erst mit Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den DRK-Ortsverein Warendorf e.V. oder der tatsächlichen Teilnahme wirksam. Zur Sicherstellung der Gesamtausbildung darf die Anerkennung nur erfolgen, wenn entsprechende praktische Ausbildungsplätze nachgewiesen sind.

 

 

Zahlungsbedingungen

Sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer durch den DRK-Ortsverein Warendorf e.V. von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Etwaige Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Zahlung bleiben hiervor unbenommen.

 

Rücktritt und Kündigung

Der Teilnehmer kann bis zu acht Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, so wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent des Teilnehmerentgeltes, mind. aber 35 EUR fällig. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung per Email, Brief oder Fax beim DRK Ortsverein Warendorf e.V.. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder nimmt der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise teil, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts / der vollen Gebühr verpflichtet.

Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen, befreit. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Tod oder unerwarteter schwerer Erkrankung des Teilnehmers vor. Das Nichterfüllen von Teilnahmevoraussetzungen ist kein wichtiger Grund, der zum jederzeitigen Rücktritt berechtigt.

 

Ausfall, Änderungen und Verlegung von Veranstaltungen

Der DRK Ortsverein Warendorf e. V. hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl oder kurzfristiger Erkrankung des Dozenten, Veranstaltungen abzusagen oder zu verlegen. Ein Anspruch auf Durchführung der jeweiligen Veranstaltung besteht nicht. Etwaige Ersatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jegliche Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verlegung von Terminen sind ausgeschlossen. Bei Komplettausfall einer Veranstaltung werden die Entgelte in voller Höhe zurückerstattet.

Die jeweiligen Veranstaltungsorte werden rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Der DRK Ortsverein Warendorf e. V. behält sich das Recht vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen. Der Teilnehmer ist berechtigt, bei zeitlicher Verlegung der Veranstaltung innerhalb von 7 Tagen ab Kenntnis, von der Teilnahme zurückzutreten.

 

Dozentenwechsel

Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung der Teilnahmegebühr oder Kostenerstattung.

 

Ausschluss von der Teilnahme

 Der DRK Ortsverein Warendorf e.V. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, insbesondere bei Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerentgeltes besteht in diesem Fall nicht.

 

Urheberrechtlicher Schutz

Die Lehrinhalte sowie überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder des DRK Ortsvereins Warendorf e. V. dar. Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen der Seminare angebotenen Inhalte für persönlichen Zwecke zu verwenden, auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmer dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die bereitgestellten Inhalte sind durch den DRK Ortsverein Warendorf e. V., Dozenten und Lizenzinhaber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben - auch auszugsweise - den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

 

Haftung

Die Haftung des DRK-Ortsverein Warendorf e.V., mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des DRK-Ortsverein Warendorf e.V. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. 

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.

Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen der Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern zusammen, wenn Sie Ihre persönlichen Daten bei der Kursanmeldung und Lehrgangsanmeldung angeben.

Unsere Auftragsverarbeiter (4dynamic GmbH/ https://www.fobi24.de/docs/603573/datenschutz.aspx ) sind an die EU-Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften gebunden.

 

Material und Kopierkosten

Im Seminarentgelt sind die Material- und Kopierkosten enthalten. Kosten für Fachliteratur sind, falls nicht anders angegeben, nicht im Seminarentgelt enthalten.

 

Vertragsergänzungen

Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Warendorf. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Salvatorische Klausel - Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

 DRK-Ortsverein Warendorf e. V.

 Rettungsschule Warendorf