Rettungssanitäter/in
Allgemeine Informationen
Die Ausbildung zur/zum RettungssanitäterIn erfolgt nach der RettAPrVO vom 25.04.2022.
Ausbildungsverlauf
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst eine 240-stündige theoretische Ausbildung. Je nach Kursmodell variiert der Unterricht zwischen sechs Wochen und 15 Wochenenden. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Tätigkeit im Rettungsdienst vermittelt.
Den zweiten Ausbildungsteil stellt das 80-stündige Klinikpraktikum und das 160-stündige Rettungswachenpraktikum an einer Lehrrettungswache dar. Hier muss der Teilnehmer im Praktikum bei mindestens 40 Einsätzen, davon 20 Notfalleinsätzen, mitwirken.
Auf Wunsch kann im Rahmen des theoretischen Fachlehrgangs die Qualifikation RettungshelferIn erworben werden (nicht im Kurspreis enthalten)
Zugangsvoraussetzungen
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf
- Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart N), welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14
- Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schulabschlüssen
Im Anschluss an den erfolgreich abgelegten Fachlehrgang sind die verschiedenen Praktika abzuleisten. Dieses Praktikum ist durch den Teilnehmer selbstständig zu organisieren. Gerne suchen wir gemeinsam mit ihnen nach einer Lösung. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die praktische Ausbildung sind im Lehrgangspreis nicht inkludiert und fallen zusätzlich an.
Prüfung
Wenn alle erforderlichen Inhalte der Ausbildung zur Rettungssanitäterin/ zum Rettungssanitäter vorliegen (240 Stunden Theorie, 80 Stunden Praktikum Klinik, 160 Stunden Praktikum Rettungswache) kann die Prüfung zur Rettungssantiäterin/ zum Rettungsanitäter abgelegt werden.
Hierfür bedarf es einer separaten Anmeldung.
ACHTUNG: An Feiertagen (NRW) findet kein Unterricht statt - die Unterrichtseinheiten werden durch längere Tage aufgefangen (innerhalb des Kurses)